Lehrvertrag "Musik-Instrumentenmacher" von 1920
Der Lehrvertrag mit der Berufsbezeichnung "Musik-Instrumentenmacher" lautet auf den Taufname Carl Friedrich Schneider. Eine Berufslehre als Geigenbauer war um 1920 in der Schweiz noch nicht etabliert.
Bild: Original, Nachlass Karl Schneider